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Spielsucht und Glücksspielsucht - Hilfe bei der Suchtbekämpfung und Therapie

Spielsucht – Hilfe bei Glücksspielsucht

Das Spielen stellt seit den Anfängen der Menschheit ein grundlegendes Element der sozialen und individuellen Reifung dar. Im Rahmen dessen entwickeln Kinder beispielsweise ihre Kreativität und Selbständigkeit, während Erwachsene eine Möglichkeit finden, sich Distanz zum Alltag zu verschaffen. Im Gegensatz zu dieser zweckfreien Tätigkeit ist bei Glücksspielen ein äußerer Anreiz gegeben, das heißt, man spielt um Geld, mit dessen Einsatz eine gewisse Gewinnerwartung bzw. ein Verlustrisiko verbunden ist.

Der Beginn einer Spielsucht ist häufig schleichend. Das gelegentliche Spielen wird zunächst häufiger und intensiver, bis es schließlich außer Kontrolle gerät. In solchen Fällen ist es wichtig, frühzeitig eine Therapie bei Spielsucht in Anspruch zu nehmen, um das Fortschreiten der Sucht zu verhindern und den Betroffenen durch gezielte Selbsthilfemaßnahmen zu unterstützen.

Was versteht man unter Spielsucht?

Glücksspielstörung / Spielsucht – Beratung und BehandlungDie meisten Menschen nutzen Glücksspiel zur Unterhaltung – mit Grenzen. Wird das Spiel jedoch zum Mittelpunkt des Denkens und Handelns, gerät die Kontrolle ins Wanken. Fachleute sprechen dann von der Glücksspielstörung (engl. Gambling Disorder). Sie ist eine psychische Erkrankung mit klar definierten Diagnosekriterien und gehört zu den Abhängigkeitserkrankungen.

Aktuelle Einordnung in DSM-5 / DSM-5-TR und ICD-11

DSM-5 / DSM-5-TR (American Psychiatric Association): Die Glücksspielstörung (Gambling Disorder) ist den „Substance-Related and Addictive Disorders“ zugeordnet. Die Diagnose basiert auf neun Kriterien (u. a. starkes Verlangen/andauerndes Gedankenkreisen, Toleranzentwicklung, Reizbarkeit bei Reduktion, wiederholte Kontrollverluste, Spielen zur Stimmungsregulation, Gefährdung wichtiger Beziehungen/Chancen, Rückgriff auf Geld anderer). Liegen mindestens vier Kriterien innerhalb von 12 Monaten vor, wird die Störung diagnostiziert; die Schweregrade lauten mild (4–5), moderat (6–7) und schwer (8–9). Das frühere DSM-IV-Kriterium „illegale Handlungen“ entfiel. Im DSM-5-TR wurden keine Kriterien geändert, jedoch Präzisierungen ergänzt sowie Specifier eingeführt: episodisch oder persistierend sowie in früher Remission (≥ 3 bis <12 Monate) bzw. in anhaltender Remission (≥ 12 Monate). Mehr Informationen bietet die APA: DSM-5/DSM-5-TR.

ICD-11 (Weltgesundheitsorganisation): Die WHO führt die Glücksspielstörung unter den „Disorders due to addictive behaviours“ (Code 6C50). Kennzeichnend sind (1) eine deutlich beeinträchtigte Kontrolle über das Spielen, (2) eine Priorisierung des Glücksspiels gegenüber anderen Lebensbereichen sowie (3) das Fortsetzen trotz negativer Folgen – typischerweise über mindestens 12 Monate mit spürbarer Beeinträchtigung. Subcodes: überwiegend offline (6C50.0), überwiegend online (6C50.1) und unspezifiziert (6C50.Z). Abzugrenzen ist QE21 Hazardous gambling/betting, das riskantes, aber (noch) nicht disorderspezifisches Spielen beschreibt. Überblick: icd.who.int.

Hinweis für Deutschland: Für die amtliche Morbiditätskodierung gilt weiterhin die ICD-10-GM. Das BfArM bereitet die Einführung der ICD-11 vor; ein konkreter Termin ist noch nicht festgelegt und wird voraussichtlich noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Aktuelle Informationen: ICD-11 beim BfArM · ICD-10-GM-Kodesuche: BfArM ICD-10-GM.

Ziele der Therapie bei Spielsucht

Die Behandlung und Therapie von Spielsucht verfolgt mehrere wichtige Ziele, um Betroffenen zu helfen, ein glücksspiel-freies Leben zu führen und ihre Lebensqualität nachhaltig zu verbessern. Dabei stehen sowohl die individuelle Betreuung als auch vielfältige Therapieangebote im Vordergrund. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Ziele und Angebote der Spielsucht Therapie:

Ziele der Behandlung:

  • Förderung des Selbstwertgefühls und des Selbstvertrauens
  • Stärkung sozialer Kompetenzen und Beziehungen
  • Erreichen einer langfristigen Freiheit vom Glücksspiel
  • Erkennen der Ursachen für das zwanghafte Glücksspielverhalten
  • Entdecken von alternativen Lebensmöglichkeiten
  • Erlernen konstruktiver Bewältigungsstrategien für unangenehme Emotionen und Beziehungsprobleme
  • Verbesserung der Finanzkompetenz und Beginn der Schuldenregulierung
  • Unterstützung bei alltäglichen, rechtlichen und beruflichen Herausforderungen

Therapieangebote:

  • Nachsorgeprogramme zur Unterstützung nach der Therapie
  • Angebote zur beruflichen Reintegration und Weiterbildung
  • Betreuung durch ein Team von Fachärzten, psychologischen Therapeuten, Sport-, Ergo- und Soziotherapeuten sowie Sozialarbeitern
  • Unterkunftsmöglichkeiten in einer therapeutischen Wohngruppe
  • Strukturierter Tagesablauf mit sportlichen Aktivitäten, Bewegung und kreativer Beschäftigung sowie Freizeitunterstützung
  • Einzel- und Gruppentherapiesitzungen
  • Spezifische Gruppentherapie für Patienten mit ähnlichen Problemen

Wenn die Spielsucht den Alltag bestimmt

Nach verlustreichem Spiel folgt häufig das Bestreben ohne Glücksspiele zu leben, ohne fremde Hilfe scheitern diese Versuche jedoch nach wenigen Tagen oder Wochen. Begleitet werden diese Bestrebungen von Glaubenssätzen wie „Ich kann aufhören, wenn ich es wirklich will“, steht ihnen jedoch wieder ausreichend Geld zur Verfügung, so wird noch exzessiver gespielt. Da das Erleben während eines Spiels im Laufe der Zeit abstumpft, muss die „Dosis“ erhöht werden, sodass pathologische Spieler sehr häufig eine höhere Risikostufe wählen und noch mehr Geld einsetzen.

Wenn die Spielsucht den Alltag bestimmt, leiden Betroffene und ihre Angehörigen erheblich unter den Folgen. Dabei vernachlässigen Spielsüchtige oft ihre sozialen Beziehungen, beruflichen Pflichten und finanziellen Verantwortungen. Infolgedessen verschlechtert sich die Lebensqualität, während die Betroffenen ihre Gedanken fast ausschließlich auf das Glücksspiel richten. Um dieser Situation entgegenzuwirken, ist es entscheidend, Hilfe von Experten in Anspruch zu nehmen. Frühzeitige Intervention und professionelle Unterstützung können helfen, die negativen Auswirkungen der Spielsucht einzudämmen und den Weg zur Genesung zu ebnen.

Was passiert, wenn finanzielle Mittel zur Glücksspielsucht fehlen?

Wenn die finanziellen Mittel zur Glücksspielsucht fehlen, so kommt es zu entzugsähnlichen Symptomen wie zum Beispiel Reizbarkeit und innerer Unruhe, Konzentrations- und Schlafstörungen, Depressionen, Appetitlosigkeit, Schweißausbrüchen sowie Magen- und Kopfschmerzen. Auf Dauer führt ein unkontrolliertes Spielverhalten zu enormen finanziellen Folgeschäden, sodass Kredite aufgenommen oder persönliche Anlagen verkauft werden müssen. Darüber hinaus setzen die Betroffenen sehr häufig auch ihren Beruf aufs Spiel, lügen und handeln gegen das Gesetz, um so zu Geld zu gelangen.

Pathologisches Spielen gehört, da dem Körper keine Substanzen zugeführt werden, zu den so genannten nichtsubstanzgebundenen Abhängigkeiten. Spielen hat jedoch eine ähnliche Wirkung wie die Einnahme von Amphetaminen oder Kokain. Das Hochgefühl wird durch die vermehrte Ausschüttung der Neurotransmitter Noradrenalin und Dopamin ausgelöst. Die biochemische Struktur lässt aber diese Veränderung nicht über einen längeren Zeitraum zu und stellt den ursprünglichen Zustand wieder her. Das Hochgefühl lässt nach und der Betroffene muss das Spielverhalten steigern, was auch als Toleranzsteigerung bezeichnet wird. Sucht bezeichnet demnach „ein unabweisbares Verlangen nach einem bestimmten Erlebniszustand.

Glücksspielsucht Diesem Verlangen werden die Kräfte des Verstandes untergeordnet. Es beeinträchtigt die freie Entfaltung der Persönlichkeit und zerstört die sozialen Bindungen und Chancen des Individuums.“ (Wanke 1985) Empirische Befunde zeigen außerdem ein sehr ähnliches Persönlichkeitsprofil bei Substanzabhängigen und pathologischen Spielern. Viele Spieler weisen darüber hinaus auch häufig eine weitere Abhängigkeit (Medikamente, Alkohol, Essstörungen) auf.

Persönlichkeits- und Angststörungen – die Folgen der Spielsucht

Neben der Substanzabhängigkeit konnten außerdem auch Persönlichkeits- und Angststörungen (Gambino et al. 1993), sowie familiäre Häufungen des pathologischen Glücksspielens (Gambino et al. 1993) in der Spielsucht gefunden werden. Komorbide Störungen können dabei das pathologische Spielen entweder auslösen oder begünstigen, auf der anderen Seite können solche Störungen aber auch die Folge des Spielens darstellen. Unter den Betroffenen befinden sich dabei zwei Drittel Männer und ein Drittel Frauen, allerdings suchen Frauen, die nur unter einer leichten Glücksspielsucht und Spielsucht leiden, sehr häufig auch keine Beratungsstellen auf.

Glücksspielsucht im Internet

Der technologische Fortschritt macht auch beim Glücksspiel im Internet keinen Halt. Mittlerweile sind dort zahlreiche Formen des Glücksspiels verfügbar, darunter Lotto, Poker, neue Online-Casinos und Sportwetten. Seit dem 1. Juli 2021 gilt in Deutschland der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021). Dieser regelt die Zulassung von Online-Angeboten, stärkt den Jugend- und Spielerschutz und wird von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) überwacht. Das Gefahrenpotenzial bleibt dennoch hoch, da Online-Angebote rund um die Uhr und ortsunabhängig verfügbar sind.

Wesentliche Spielerschutz-Regeln im Überblick

  • Whitelist & Erlaubnissiegel: Nur zugelassene Anbieter dürfen Online-Glücksspiel anbieten. Diese sind auf der amtlichen
    Whitelist der GGL gelistet. Seit 1. Juli 2023 können sie zusätzlich das offizielle GGL-Erlaubnissiegel führen. (GlüStV § 9a)
  • Pflicht-Spielkonto & Identitätsprüfung: Spielen ohne registriertes Spielerkonto ist unzulässig. Pro Anbieter darf nur ein Konto bestehen; die Identitätsprüfung ist verpflichtend. (GlüStV § 6h Abs. 1 Nr. 1)
  • LUGAS-Anbindung: Das Länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem überwacht das anbieterübergreifende Einzahlungslimit und verhindert paralleles Spielen bei mehreren Anbietern. OASIS ist ein separates Sperrsystem für Selbst- und Fremdsperren (Betreiber: Regierungspräsidium Darmstadt). Beide Systeme müssen von Anbietern genutzt werden. (GlüStV § 6c)
  • Einzahlungslimit: Standardmäßig maximal 1.000 € pro Monat anbieterübergreifend; individuell niedriger einstellbar. Erhöhungen sind nur unter strengen Voraussetzungen möglich und bedürfen einer gesonderten Prüfung. (GlüStV § 6c)
  • Virtuelle Automatenspiele: Maximal 1 € Einsatz pro Spiel, Mindestspieldauer 5 Sekunden, Autoplay-Verbot. Zusätzlich gilt: Jackpotverbot, Parallelspielverbot (auch desselben Spiels) sowie verpflichtende 5-Minuten-Spielpause nach Hinweisen. Die Begriffe „Casino“ oder „Casinospiele“ dürfen hier nicht verwendet werden. Tischspiele wie Roulette oder Black Jack fallen in die Kategorie Online-Casinospiele und unterliegen eigenen Regelungen. (GlüStV § 22a, § 22c, § 6h Abs. 7)
  • Werbung: Zwischen 6–21 Uhr ist Werbung für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele im Rundfunk und Internet verboten. Für Live-Sportwetten gelten zusätzliche Beschränkungen. (GlüStV § 5)
  • 24-Stunden-Sperre („Panikbutton“): Muss gut sichtbar angeboten werden. Mit einem Klick können sich Spielende sofort für 24 Stunden sperren. Zusätzlich sind Selbst- und Fremdsperren über OASIS möglich. (GlüStV § 6h Abs. 3)

Die zugelassenen Anbieter setzen diese gesetzlichen Schutzmaßnahmen verpflichtend um. Neben den staatlich vorgegebenen Präventionen bieten viele Plattformen weitere Möglichkeiten zur Selbstbegrenzung oder zum dauerhaften Spielausschluss. Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Beratungsstellen sowie nützliche Links für Online-Hilfe bei Glücksspielsucht stehen ebenfalls bereit und werden ausführlich thematisiert.

Technologische Innovationen bringen Risiken

Technologische Innovationen eröffnen ständig neue Möglichkeiten im Online-Glücksspielbereich, was jedoch auch Risiken mit sich bringt. Um diesen Risiken entgegenzuwirken, setzen sich verantwortungsvolle Anbieter für einen sicheren und transparenten Spielbetrieb ein. Sie informieren ihre Kundinnen und Kunden ausführlich über verfügbare Präventionsmaßnahmen und unterstützen sie bei der Identifikation von problematischem Spielverhalten. Darüber hinaus arbeiten sie eng mit Beratungsstellen und Hilfsorganisationen zusammen, um Betroffenen den Zugang zu professioneller Unterstützung und Hilfe bei Spielsucht zu erleichtern. So fördern sie verantwortungsvolles Spielen und minimieren das Risiko einer Spielsucht.

Krankheit Glücksspielsucht: Kostenübernahme durch Krankenkassen

In Deutschland erkennen sowohl die Rentenversicherungsträger als auch die Krankenkassen die Glücksspielstörung (Gambling Disorder) als psychische Erkrankung an. Diese Anerkennung hat für Betroffene wichtige sozialrechtliche Folgen für eine Therapie.

Auf Grundlage der aktuellen Klassifikationssysteme DSM-5/DSM-5-TR und ICD-11 sowie der sozialrechtlichen Regelungen SGB V (gesetzliche Krankenversicherung), SGB VI (Rentenversicherung) und – bei Leistungen zur Teilhabe – SGB IX besteht ein Anspruch auf ambulante, stationäre und Nachsorge-Leistungen.

Diese werden – je nach Zuständigkeit – von den Rentenversicherungsträgern oder den Krankenkassen finanziert. Auch Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation, wie Wiedereingliederung oder Umschulungen, können übernommen werden.

Erwerbstätige Personen können während ihrer stationären Therapie in der Regel Übergangsgeld beziehen. Häufig liegen bei einer Glücksspielstörung weitere psychische Erkrankungen vor, insbesondere depressive Störungen und Angststörungen; auch andere Suchtformen (z. B. Tabakabhängigkeit oder erhöhter Alkoholkonsum) treten deutlich häufiger auf.